Externe Fachkraft für Arbeitssicherheit und SiGeKo

Bei der Umsetzung der komplexen Anforderungen des Arbeitsschutzgesetzes und seiner konkretisierenden Vorschriften und Richtlinien helfen wir Ihnen.
Sie müssen als Unternehmer nicht alles selbst machen, sondern die Gesetzgebung erlaubt es Ihnen, uns als Fachkraft für Arbeitssicherheit zu bestellen, um Ihnen zuzuarbeiten.
Ihre zuständige Berufsgenossenschaft legt dabei in der DGUV 2 eine Mindest-Einsatzzeit in einem gesetzlichen Rahmen zugrunde.
In dieser Einsatzzeit helfen wir Ihnen kompetent bei der Umsetzung aller geltenden Richtlinien:

  • Betriebsbegehung
  • Gefährdungsanalyse
  • Gefährdungsbeurteilung
  • Betriebsanweisung
  • Unterweisung

Betriebsbegehung

Die Betriebsbegehung erlaubt uns mit Ihnen gemeinsam oder mit Ihrem Beauftragten die Arbeitsbedingungen an den Arbeitsplätzen Ihres Unternehmens zu untersuchen und dadurch arbeitsbedingte Gesundheitsgefahren aufzudecken.
Aus potenziellen Gesundheitsgefahren entwickeln wir gemeinsam die laut Arbeitsschutzgesetz unbedingt vorgeschriebenen konkreten Arbeitsschutzmaßnahmen.

Gefährdungsanalyse

Wir gemeinsam ermitteln den Gefährdungsgrad für eine konkrete Belastung am Arbeitsplatz Ihres Mitarbeiters.
Beauftragen Sie uns, denn jeder Arbeitgeber ist verpflichtet, für die Sicherheit und Gesundheit seiner MitarbeiterInnen am Arbeitsplatz zu sorgen und er muss dies in regelmäßigen Abständen kontrollieren und nachweisen.
z.B. Psychische Belastung an Bildschirmarbeitsplätzen

Gefährdungsanalyse

Die Gefährdungsbeurteilung ist das zentrale Element im betrieblichen Arbeitsschutz. Sie ist die Grundlage für ein systematisches und erfolgreiches Sicherheits- und Gesundheitsmanagement.
Die Gefährdungsbeurteilung erlaubt uns zu ermitteln, welche Maßnahmen des Arbeits- und Gesundheitsschutzes zwingend erforderlich sind.

Betriebsanweisungen

Nach dem Arbeitsschutzgesetz und den Unfallverhütungsvorschriften Ihrer Berufsgenossenschaft sind Sie verpflichtet Betriebsanweisungen vorzuhalten.
Dies muss sowohl bei Inbetriebnahme und Nutzung von Maschinen und Anlagen als auch bei Arbeitsstoffen und es muss schriftlich dokumentiert werden.

Unterweisungen

Laut Arbeitsschutzgesetz und der berufsgenossenschaftlichen Vorschriften (die DGUV V1) sind Sie verpflichtet, regelmäßig Ihre Mitarbeiter in Fragen der Unfall- und Gesundheitsprävention zu schulen.
Wir machen sie didaktisch und rhetorisch fit oder übernehmen die Unterweisungen Ihrer Mitarbeiter für Sie.

SiGeKo (Sicherheits -und Gesundheitsschutz Koordinator)

Die Tätigkeit des Koordinators unterteilt sich, ähnlich dem Bauablauf, in zwei Phasen. Nämlich die Planungs- und die Ausführungsphase.

Bestandteil der Tätigkeit in der Planungsphase sind die Erstellung von:

  • Vorankündigung
  • SiGe-Plan
  • Unterlage

In der Ausführungsphase besteht die Tätigkeit des Koordinators vor allen Dingen aus der vor Ort Tätigkeit.

Des Weiteren muss sowohl in der Planungsphase wie auch in der Ausführungsphase eines Bauvorhabens auf die Umsetzung von §4 Arbeitsschutzgesetz (Allgemeine Grundsätze des Arbeitsschutzes) geachtet werden!

Da in der Praxis aber die Beauftragung häufig erst zum Baubeginn erfolgt, werden sowohl SiGe-Plan als auch Unterlage meist zu spät erstellt. Dies kann für den Bauablauf und auch die Kosten sehr unangenehme Folgen haben.